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Der Wächterrat der Islamischen Republik Iran (IRI) besteht darauf dass im neuen islamischen Strafgesetz bei Ehebruch Steinigung als Strafform beibehalten wird
jaleh lackner-gohari
Monday 27 May 2013, by
FeministSchool: Das sensationellste Detail der Novelle des Strafgesetzes der IRI das in den letzten sechs Jahren in den entsprechenden Gremien der Regierung, im Parlament und Wächterrat überarbeitet wurde, war das Gesetze betreffend der Steinigung als eine Strafformen bei Ehebruch.
Die Judikative sprach 2007 davon, dass in der Novelle die Steinigung mit anderen strafformen wie Auspeitschung bzw. Todesstrafe ersetzt werden soll. Der Minsterrat stimmte zu.
Obwohl Steinigung die gewaltsamste und schmerzensreicheste Form der Todesstrafe darstellt, äusserten sich damals Anwälte und MenschenrechtsaktivistInnen dass dies zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, dass er aber in Iran die Häufigkeit der Todesstrafe die ohnehin häufig verhängt wird, weiter erhöhen kann und dass in Fällen von Ehebruch die Todesstrafe öfters Anwendung findet könnte.
Die explizite Bezugnahme zwischen Ehebruch und Steinigung wurde deshalb im Parlament umgangen. Es gelang in zweideutiger Formulierung davon zu sprechen, dass in Fällen wo die Beweisführung eines vorliegenden ehebruches nicht eindeutig möglich sei, der Gestlichen Führer direkt durch eine traditionelle Anfrage um sein Urteil befragt werden soll.
Diese Zweideutigkeit hatte wahrscheinlich den Zweck, Steinigung als Strafform aus dem offiziellen Schaukasten der MenschenrechtsaktivistInnen und Medien auszublenden um damit den internationalen Druck auf die Justiz der IRI herabzusetzen.
Diese Angehensweise könnte als ein Versuch bewertet werden, im Gesetzt die Frage der Steinigung und ihrer scheinbaren Beseitigung mit Stillschweigen zu behandeln.
Doch der Wächterrat hat nicht einmal diese kleine Veränderung ausgehalten. Und obwohl das neue Strafgesetzt insgesamt vom ihm bereits sanktioniert war, bestand er vor 2 Jahren in einem ungewöhnlichen Akt auf die Zurücknahme der Gesetztesvorlage die nun alle drei Gremien passiert hatte. Der Einwand richtete sich gegen einige Paragraphen,von denen der umfassendste die Frage des Ehebruchs und deren Bestrafung gewesen war.
Lange ging die Umformulierung zwischen dem Parlament und wächterrat hin und her. Letzterer gab sich mit Korrekturen die nicht genung tiefgreifend waren, nicht zufrieden und bestand auf eindeutige Formulierungen, im Sinne der Beibehaltung der Steiniguing als Strafform, bei Ehebruch.
Das Parlament gab letztlich nach und gestaltete die Formulierung im Sinne des Wächterrates:
„Die Vorgabe der Bestrafung für Ehebrecher beider Geschlechter ist Steinigung“: Inhalt des Paragraph 225 des Islamischen Strafgesetztes-
Diese Entwicklung findet zu einem Zeitpunkt statt wo laut Amnesty International aktuell 15 Fälle unmittelbar von Steinigung betroffen sind. Bei all diesen verurteilten Personen kann es bei der Rechskräftigung der Urteile, zur Durchführung der Steinigung kommen.
Die Menschenrechtsorganisation „Gerechtigkeit für Iran“ hat ihre Besorgnis zum Schicksal von 10 Frauen und Männern in dieser Gruppe geäussert,die unmittelbar nach dem Verkünden der Gesetztesnovelle gesteinigt werden könnten. Diese Personen sind verurteilt und befinden sich dezeit im Gefängnis. Hier ihre namen :
Ashraf kalhori, Sakineh Mohammadi Ashtiyani, Maryam BagherZadeh, Kheyriyeh Valaniya, Iran Eskandari, Kobra Babayi, Sariyeh Ebadi, Rahim Mohammadi, Mohammad Ali Navid Khmami und Naqi Ahmadi.
Seit 2008 liegen keine Berichte über durchgeführte Steinigungen vor.
Diese Stilllegung der strafform erweckte den Anschein, dass die IRI Regierung, Justiz aber auch die Legislative auf Suche nach Auswege sind, die peinliche und brutale Frage der Steinigung einer machbaren Lösung zuzuführen und damit das Image des System ein Kleinwenig zu verbessern.
Der Wächterrat kann aber nicht einmal diese geringgradige Bemühung der konservativen Kräfte des Landes aushalten.Er stellt sich gegen jede Abschwächung dieser Strafform bei Ehebruch und erklärt dass sie beizubehalten ist.